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Neues Gesetz: Künftig bis zu zehn Jahre Haft für Doping Sportler, die dopen, können ab 2010 nach dem Strafgesetz verfolgt werden. Doping fällt dann unter "schweren Betrug". Zudem wird das Anti-Doping-Gesetz verschärft. Doping von Sportlern wird zukünftig unter gewissen Voraussetzungen als schwerer Betrug nach dem Strafgesetz geahndet und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Und dass per Gesetzesnovelle, die bereits per 1. Jänner 2010 in Kraft treten soll. Außerdem werden mit Jahresbeginn Verschärfungen des im Jahr 2007 installierten und erst im August 2008 überarbeiteten Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. Nach der geplanten Ergänzung des Strafgesetzbuches sei ein Dopingsünder künftig nach Paragraf 147 (schwerer Betrug) zu bestrafen, wenn er "einen Betrug (mit mehr als geringem Schaden) begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht". Schwerer Betrug ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. In Fällen, in denen der Schaden 50.000 Euro übersteigt, kann der Strafrahmen bis zu zehn Jahre betragen.